AGB
Version 02.02.2026
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 tiles media GmbH (im Folgenden „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht der Anbieter ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Anbieter bedarf es nicht.
1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen ab Zugang widerspricht. Die Zustimmungsfiktion gilt nur für Änderungen, die für den Kunden zumutbar sind und die das Vertragsgefüge nicht wesentlich ändern (insb. keine wesentliche Erweiterung von Leistungspflichten des Kunden oder Einschränkung wesentlicher Rechte). Von der Zustimmungsfiktion ausgenommen sind ebenso Änderungen von Entgelten, Hauptleistungspflichten sowie wesentliche Haftungs- oder Gewährleistungsregelungen; diese bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Im Änderungsangebot wird der Kunde auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hingewiesen. Widerspricht der Kunde, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen, sofern die Fortsetzung ohne die Änderung unzumutbar ist.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
1.8 Bei Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist. Das heißt, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern.
2. Nutzung von Drittplattformen und Drittanbietern
2.1 Im Rahmen der Leistungserbringung kann der Anbieter Systeme und Dienste von Drittanbietern einsetzen, einrichten oder in die Lösungen des Kunden integrieren. Dazu zählen insbesondere Software-as-a-Service-Anbieter (SaaS), Cloud-Dienste, Hosting- und Serveranbieter, Datenbankdienste, Automatisierungsplattformen, Schnittstellen (APIs), KI-Systeme und Sprachmodelle (LLMs), E-Mail- und Kommunikationsdienste sowie Werbe- und Social-Media-Plattformen.
2.2 Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Einrichtung und technischen Integration solcher Dienste, soweit dies für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich ist. Vertragspartner dieser Drittanbieter ist jedoch grundsätzlich der Kunde selbst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Laufende Kosten, Lizenzgebühren, Nutzungsentgelte, Verbrauchskosten, API-Kosten, Serverkosten, Hostingkosten oder sonstige Entgelte von Drittanbietern sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4 Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, technische Änderungen, Sicherheitsmaßnahmen, Preisänderungen oder Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere können Dienste eingeschränkt, eingestellt, technisch verändert oder durch neue Preismodelle ersetzt werden. Ebenso können Rate-Limits, technische Beschränkungen oder Funktionsänderungen auftreten, ohne dass der Anbieter hierauf Einfluss hat.
2.5 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle, Einschränkungen, Datenverluste, Preisänderungen oder Änderungen von Drittanbietern, sofern ihn daran kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
2.6 Werden Leistungen über Werbe- oder Social-Media-Plattformen abgewickelt, kann es aufgrund der jeweiligen Plattformrichtlinien zur Ablehnung, Einschränkung oder Entfernung von Inhalten oder Kampagnen kommen. Der Anbieter hat darauf keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit entsprechender Inhalte oder Werbekampagnen.
2.7 Der Kunde entscheidet und verantwortet, welche Daten in Drittsysteme, KI-Systeme oder Sprachmodelle übertragen werden. Der Anbieter verarbeitet Daten nur entsprechend Vertrag, Weisung und gegebenenfalls einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag. Sofern der Kunde anbieterseitige oder kundenseitig beauftragte KI-Dienste nutzt, gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung solcher Dienste mit seinen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und internen Compliance-Vorgaben vereinbar ist.
2.8 Der Kunde bleibt Inhaber und Verantwortlicher aller Drittanbieter-Accounts, Zugangsdaten, Zahlungsdaten, API-Zugänge und Berechtigungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Wiederherstellbarkeit oder wirtschaftliche Fortführung solcher Zugänge oder Dienste.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde den Anbieter vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Anbieter dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Anbieter treten der potentielle Kunde und der Anbieter in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass der Anbieter bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Anbieters ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese vom Anbieter im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm vom Anbieter Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Anbieter binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Anbieter dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Anbieter dabei verdienstlich wurde.
3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung beim Anbieter ein.
4. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Anbieter, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Anbieters.
4.2 Dem Anbieter steht bei der Erbringung der Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen zu.
4.3 Leistungen, die über den vereinbarten oder im Laufe der Zusammenarbeit abgestimmten Leistungsrahmen hinausgehen, sind nicht Bestandteil der regulären Leistung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dazu zählen insbesondere größere Sonderprojekte, umfangreiche Neuentwicklungen, umfassende Systemmigrationen, zusätzliche Programmierleistungen, tiefgreifende Änderungen an bestehenden Systemen, zusätzliche Software- oder Tool-Einführungen sowie Leistungen außerhalb der digitalen Prozessoptimierung.
4.4 Änderungen oder Erweiterungen des abgestimmten Leistungsumfangs erfolgen über einen Change-Request-Prozess oder eine sonstige schriftliche Abstimmung. Dabei beschreibt der Kunde die gewünschte Änderung, der Anbieter erstellt bei Bedarf eine Aufwandsschätzung sowie eine mögliche Anpassung von Zeitplan und Vergütung, und die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden.
4.5 Die produktive Inbetriebnahme (Go-Live) von Automatisierungen, Softwarelösungen, Websoftware, KI-Systemen, Schnittstellen, Datenbanken oder sonstigen technischen Systemen erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den operativen Einsatz. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für regelmäßige Datensicherungen, Backup-Strategien und Wiederherstellungsmaßnahmen selbst verantwortlich. Monitoring-, Logging-, Backup-, Wartungs- oder Überwachungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4.6 Nach Beendigung der Zusammenarbeit stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage eine angemessene Dokumentation der implementierten Systeme, Automatisierungen, Softwarelösungen und Websoftware sowie die zur weiteren Nutzung erforderlichen Zugangsinformationen zur Verfügung, soweit diese beim Anbieter vorhanden sind. Weitergehende Unterstützungsleistungen, insbesondere Datenexporte, technische Übergaben, Systemmigrationen, Datenbankmigrationen, Einweisungen neuer Dienstleister oder administrative Übergaben an neue Dienstleister, sind nicht Bestandteil der regulären Leistung und können gesondert nach Aufwand beauftragt werden.
4.7 Sofern Arbeitsergebnisse abnahmefähig sind, zum Beispiel Workflows, Automationen, Agenten, Integrationen, Websoftware, Freigabe-Oberflächen, Datenbanken oder sonstige technische Systeme, gelten diese als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Werktagen nach Bereitstellung in einer Testumgebung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn der Kunde die Lösung produktiv nutzt. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Fehlfunktionen auf fehlerhafte oder unvollständige Daten, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlende Mitwirkung, fehlende Drittanbieter-Zugänge, abgelaufene Lizenzen, überschrittene API-Limits oder Einschränkungen von Drittanbietern zurückzuführen sind.
5. Einsatz von KI in der Leistungserbringung
5.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Leistungserbringung Systeme der künstlichen Intelligenz (KI), automatisierte Prozesse, KI-Agenten, Sprachmodelle, algorithmische Systeme sowie KI-gestützte Softwarefunktionen eingesetzt werden können. Diese können insbesondere zur Effizienzsteigerung, Automatisierung, Prozessoptimierung, Datenaufbereitung, Texterstellung, Analyse, Vorqualifizierung, Strukturierung oder Unterstützung von Freigabe- und Kontrollprozessen dienen.
5.2 KI-gestützte Systeme können auch Bestandteil von Automatisierungen, Websoftware, Freigabe-Oberflächen, Human-in-the-Loop-Systemen, internen Kontrollsystemen oder sonstigen vom Anbieter implementierten Lösungen sein. Der Anbieter entscheidet im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung nach fachlichem Ermessen, welche technischen Mittel, KI-Systeme oder Automatisierungslogiken sinnvoll eingesetzt werden.
5.3 KI-Systeme ersetzen keine menschliche Fachprüfung, rechtliche Beratung, individuelle unternehmerische Entscheidung oder fachliche Endverantwortung des Kunden. Der Kunde bleibt für die inhaltliche, rechtliche und wirtschaftliche Nutzung der durch KI-Systeme erzeugten Ergebnisse selbst verantwortlich.
5.4 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Ergebnisse oder Handlungen, die ausschließlich oder überwiegend auf automatisierten Systemen, KI-Modellen, KI-Agenten oder ungeprüften KI-Ausgaben beruhen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.
5.5 Sofern KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten oder verarbeiten können, werden datenschutzrechtliche Anforderungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt. Die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Daten, die Auswahl der einzusetzenden Daten, die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informations-, Prüf- und Dokumentationspflichten sowie die Vereinbarkeit der Nutzung mit internen Compliance-Vorgaben des Kunden liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, durch KI-, Automatisierungs- oder Softwarelösungen erzeugte Inhalte, Vorschläge, Entscheidungen, Prozessausgaben oder sonstige Ergebnisse vor produktiver Nutzung, externer Verwendung oder Weitergabe an Dritte angemessen zu prüfen.
5.7 Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Systeme fehlerhafte, unvollständige, nicht aktuelle oder missverständliche Ergebnisse liefern können. Soweit Drittanbieter-Tools oder KI-Modelle eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen, insbesondere zu Verfügbarkeit, Datenverarbeitung, Logging, Training, Zugriff, Kosten und Nutzungsbeschränkungen.
6. Supportleistungen
6.1 Supportleistungen erfolgen innerhalb der vereinbarten Geschäftszeiten. Ein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit (24/7-Support) besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Reaktionszeiten richten sich nach Dringlichkeit, Komplexität der Anfrage sowie der verfügbaren Kapazität innerhalb des jeweils vereinbarten Support- oder Stundenkontingents.
6.3 Supportleistungen beziehen sich ausschließlich auf die durch den Anbieter implementierten oder betreuten Systeme, Automatisierungen, Schnittstellen, Websoftware, Freigabe-Oberflächen und technischen Umgebungen, soweit diese Teil der vereinbarten Zusammenarbeit sind.
6.4 Leistungen für fremde, vom Kunden eigenständig veränderte oder nicht vom Anbieter betreute Systeme sind nicht Bestandteil des Supports, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Ebenfalls nicht umfasst sind allgemeiner IT-Support, Arbeitsplatzbetreuung, Netzwerkadministration, Endgeräte-Support oder Support für Drittanbieter-Dienste außerhalb der vom Anbieter betreuten Integration.
6.5 Für technische Notfälle kann dem Kunden ein gesonderter Notfallkontakt zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung dieses Notfallkontakts ist ausschließlich auf kritische Störungen beschränkt, die den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen oder zum Stillstand bringen und nicht durch zumutbare Workarounds umgangen werden können.
6.6 Technisches Monitoring erfolgt im Rahmen der vereinbarten Geschäftszeiten und bezieht sich auf Basis-Checks oder Fehlermeldungen der eingesetzten Systeme. Ein 24/7-Monitoring, eine permanente Überwachung oder garantierte Reaktionszeiten bestehen nur, sofern dies ausdrücklich als Service-Level-Agreement vereinbart wurde.
7. Umfang der Leistung bei laufender Zusammenarbeit (Retainer-Modell)
7.1 Die Leistungen im Rahmen der digitalen Prozesspartnerschaft erfolgen als fortlaufende Dienstleistung im Rahmen eines kontinuierlichen Partnerschafts- bzw. Retainer-Modells.
Ein Anspruch des Kunden auf unbegrenzte Leistungen, permanente Verfügbarkeit oder die jederzeitige und unverzügliche Umsetzung sämtlicher gewünschter Maßnahmen besteht nicht.
7.2 Umfang, Tiefe, Priorisierung und zeitliche Umsetzung der Leistungen richten sich insbesondere nach
der strategischen Relevanz der jeweiligen Maßnahmen,
der wirtschaftlichen und operativen Sinnhaftigkeit,
der gemeinsam abgestimmten Roadmap oder Maßnahmenplanung,
den organisatorischen Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sowie
den im Rahmen der Partnerschaft verfügbaren Kapazitäten des Anbieters.
7.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden gewünschten Maßnahmen gleichzeitig oder ohne angemessene Planungs- und Umsetzungszeit umzusetzen.
7.4 Leistungen, die über den üblichen Rahmen der laufenden digitalen Prozesspartnerschaft hinausgehen, insbesondere umfassende Systemneustrukturierungen, migrationsintensive Vorhaben, umfangreiche Neuentwicklungen oder sonstige größere Projektmaßnahmen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
8 Programmierleistungen
8.1 Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit Programmierleistungen, Websoftware, Freigabe-Oberflächen, Human-in-the-Loop-Systeme, Datenbanken, Schnittstellen oder sonstige technische Systeme erstellt oder angepasst werden, erfolgt dies nach Maßgabe der gemeinsam abgestimmten Anforderungen, Prozesse, Prioritäten und technischen Rahmenbedingungen.
8.2 Grundlage der Umsetzung sind die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Zugänge, Daten, Testmöglichkeiten, fachlichen Anforderungen und Freigaben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese rechtzeitig, vollständig und richtig bereitzustellen.
8.3 Prozessnahe Websoftware und technische Systeme dienen der Unterstützung, Steuerung, Automatisierung oder Kontrolle definierter Geschäftsprozesse. Sie stellen keine allgemeine Standardsoftware, kein vollumfängliches Fachsystem und kein unbegrenzt erweiterbares Individualsoftwareprodukt dar, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
8.4 Stellt sich im Zuge der Umsetzung heraus, dass eine gewünschte Funktion, Erweiterung oder technische Umsetzung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, technisch nicht sinnvoll, rechtlich problematisch oder außerhalb des vereinbarten bzw. abgestimmten Leistungsrahmens liegt, ist der Anbieter berechtigt, die Umsetzung abzulehnen oder eine gesonderte Vereinbarung über Aufwand, Zeitplan und Vergütung vorzuschlagen.
8.5 Der Kunde hat vom Anbieter bereitgestellte Softwarelösungen, Websoftware, Automatisierungen, Schnittstellen oder technische Systeme innerhalb angemessener Frist zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel nachvollziehbar in Textform zu melden. Bei produktiver Nutzung gelten die jeweiligen Arbeitsergebnisse jedenfalls als freigegeben bzw. abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.
8.6 Vom Kunden gewünschte Änderungen, Erweiterungen, neue Funktionen, zusätzliche Nutzerrollen, zusätzliche Schnittstellen, neue Datenstrukturen oder sonstige Anpassungen können zu zusätzlichem Aufwand führen und gesondert verrechnet werden, sofern sie über den abgestimmten Leistungsrahmen hinausgehen.
8.7 Der Anbieter ist berechtigt, bei der Entwicklung und Umsetzung geeignete Frameworks, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten, Drittanbieter-Dienste, KI-gestützte Entwicklungswerkzeuge, Templates, Standardmodule und wiederverwendbare technische Bausteine einzusetzen. Für Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen ergänzend.
8.8 Eine barrierefreie Ausgestaltung von Websoftware, Websites, Oberflächen oder digitalen Systemen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern keine barrierefreie Ausgestaltung vereinbart wurde, obliegt dem Kunden die Prüfung, ob und in welchem Umfang gesetzliche oder branchenspezifische Anforderungen an Barrierefreiheit bestehen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Daten rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlender/fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, daraus resultierende Mehrkosten nach Aufwand zu verrechnen. Kann der Anbieter wegen fehlender Mitwirkung nicht leisten, werden vereinbarte Fristen angemessen verlängert. Kommt der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist (mind. 14 Tage) seiner Mitwirkung nicht nach, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben aufrecht.
9.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten, da damit die Leistungserbringung durch den Anbieter unmöglich werden kann.
9.3 Der Kunde hat Teilleistungen/Ergebnisse innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang zu prüfen und etwaige Beanstandungen in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als vorläufig freigegeben, sofern sie dem Kunden in prüffähiger Form vorlagen. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.
9.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Anbieter haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Anbieter hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
9.5 Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
9.6 Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt. Der Anbieter behält sich bei Verstößen rechtliche Schritte vor. Der Anbieter ist berechtigt, Zugriffe auf seine Systeme zu Sicherheits- und Missbrauchspräventionszwecken in dem hierfür erforderlichen Umfang zu protokollieren; Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung bzw. einem AV-Vertrag, soweit anwendbar.
9.7 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit sich durch fehlende Mitwirkung Verzögerungen ergeben, verlängern sich Leistungsfristen angemessen; Retainer-/Bereitschaftsvergütungen bleiben unberührt, sofern der Anbieter leistungsbereit war. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
9.8 Bei wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz in Höhe der dadurch entfallenden Vergütungsansprüche abzüglich der durch die Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen fordern; Der Anbieter ist berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in angemessener Höhe geltend zu machen, wobei dem Kunden ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht.
10. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
10.1 Der Anbieter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
10.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Anbieter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
10.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
11. Termine
11.1 Der Anbieter ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
11.2 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Anbieter schriftlich zu bestätigen.
11.3 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Anbieters aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
11.4 Befindet sich der Anbieter in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 4 Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
11.5 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den vom Anbieter angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Anbieter nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Anbieters führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
11.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Anbieter berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
12. Elektronische Kommunikation
12.1 Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen.
12.2 Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
12.3 "Textform" oder "schriftlich" iSd AGB umfasst E-Mail, Projektmanagement-Tools (z. B. Jira/Asana), Ticketsysteme und Messenger, sofern der Absender erkennbar ist.
13. Vorzeitige Auflösung
13.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern nicht ausschließlich, aber vor allem einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Anbieters weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Anbieters eine taugliche Sicherheit leistet;
13.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) wenn der Anbieter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
13.3 Eine Stornierung (Rücktritt des Kunden vom Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich.
14. Honorar
14.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Anbieters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 1.000 oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Anbieter berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
14.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Anbieter für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
14.3 Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere bei weiteren, im Angebot nicht ausgewiesenen Dateiformaten oder Rohdateien („offene Daten”), welche durch eine angemessene Vergütung zusätzlich erworben werden können. Alle dem Anbieter erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
14.4 Kostenvoranschläge des Anbieters sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Anbieter schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Anbieter den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
14.5 Storniert der Kunde einen Auftrag mit Zustimmung des Anbieters oder beendet er ein Projekt vorzeitig ohne vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Vereinbarung zu vergüten und bereits angefallene Fremdkosten/Barauslagen zu ersetzen. Darüber hinaus gebührt dem Anbieter eine angemessene pauschale Entschädigung für projektbezogene Reservierungen und Dispositionsaufwand in Höhe von 50% des noch offenen Auftragswerts, wobei sich der Anbieter ersparte Aufwendungen anrechnen lässt; dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Diese Pauschale berücksichtigt insbesondere die für das Projekt reservierten Kapazitäten, Dispositionsaufwand sowie entgangene Beauftragungsmöglichkeiten und darf den nach den Umständen typischerweise zu erwartenden Schaden nicht überschreiten.
14.6 Der Anbieter nutzt eine Zeiterfassung zur Aufzeichnung und Evaluierung der gearbeiteten Zeit. Bei Leistungen, welche nicht pauschal angeboten wurden, oder Leistungen, welche über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, wird jene Zeit die zur Erfüllung der Leistungspflicht anfällt, erfasst und gemäß dieser Aufzeichnung auch zum gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt. Das kleinste Zeiterfassungsintervall sind 15 (fünfzehn) Minuten.
15. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
15.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die vom Anbieter gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Anbieters.
15.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Anbieter die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
15.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Anbieter sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
15.4 Weiters ist der Anbieter nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
15.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Anbieter für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
15.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
15.7 Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.
15.8 Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.
15.9 Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
16. Eigentumsrecht und Urheberrecht
16.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung kundenspezifische digitale Prozesse, Automatisierungen, Integrationen, Workflows, Agentenkonfigurationen, Softwarelösungen oder vergleichbare technische Strukturen im System oder in den Accounts des Kunden implementiert werden, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung dieser Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche Zwecke.
16.2 Das Nutzungsrecht umfasst auch die Nutzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung der für den Kunden implementierten Arbeitsergebnisse im eigenen Unternehmen sowie die Übertragung der laufenden Betreuung oder Weiterentwicklung an andere Dienstleister, soweit dies für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden erforderlich ist.
16.3 Nicht umfasst ist die Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, Veröffentlichung, der Weiterverkauf oder die kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse als eigenes Softwareprodukt, Plattform, Template, Framework oder vergleichbare Lösung gegenüber Dritten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
16.4 Vorbestehende oder unabhängig vom Kunden entwickelte Tools, Methoden, Templates, Frameworks, Bibliotheken, Codebausteine, Standardmodule, Prompt-Strukturen, Agentenlogiken, Prozesslogiken, Dokumentationen und sonstige wiederverwendbare Bestandteile des Anbieters bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält daran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur Nutzung der für ihn implementierten Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
16.5 Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, technische Lösungsansätze, wiederverwendbare Bausteine und nicht kundenspezifische Komponenten auch für andere Kunden, Projekte und eigene Zwecke zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.
16.6 Soweit Arbeitsergebnisse Komponenten Dritter enthalten, insbesondere Open-Source-Software, SDKs, APIs, Modelle, Plugins, Bibliotheken oder sonstige Drittanbieter-Bestandteile, gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen vorrangig. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten.
17. Eigentumsrecht und Urheberrecht im Bereich Grafik / Werbemittel
17.1 Alle Leistungen des Anbieters, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Anbieters und können vom Anbieter jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, weltweit gültiges Nutzungsrecht zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen, soweit diese zur vereinbarten Verwendung bestimmt sind. Vorbestehende Tools, Templates, Bibliotheken, Frameworks und Methoden des Anbieters bleiben dessen Eigentum; der Kunde erhält daran nur das zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderliche Recht.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Logos, Corporate-Design-Bestandteile und dauerhaft im Unternehmen eingesetzte Marken- und Kommunikationsmittel des Kunden; hierfür erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein ausschließliches zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
17.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Anbieters, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters, die nicht unbillig verweigert werden darf und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
17.3 Für die Nutzung von Leistungen des Anbieters, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Anbieters erforderlich. Dafür steht der Anbieter und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
17.4 Für die Nutzung von Leistungen des Anbieters bzw. von Werbemitteln, für die der Anbieter konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung des Anbieters notwendig.
17.5 Für Nutzungen steht dem Anbieter im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
17.6 Der Kunde haftet dem Anbieter für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
18. Kennzeichnung
18.1 Der Anbieter ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Anbieter und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
18.2 Der Anbieter ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
19. Gewährleistung
19.1 Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung/Abnahme schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Entdeckung. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, ausgenommen Ansprüche bei arglistigem Verschweigen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
19.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Anbieter zu. Der Anbieter wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Anbieter alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Anbieter mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
19.3 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Anbieter ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
19.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung/Abnahme. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Das Recht zum Regress gegenüber dem Anbieter gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
19.5 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Anbieter gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen, Konfigurationsanpassungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
19.6 Ferner übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Änderungen an Systemen, Datenstrukturen, Schnittstellen, API-Keys, Zugriffsrechten, Betriebssystemkomponenten, Servereinstellungen, Drittanbieter-Diensten oder Parametern zurückzuführen sind. Gleiches gilt bei Verwendung ungeeigneter Daten, Organisationsmittel oder technischer Voraussetzungen durch den Kunden.
19.7 Für Mängel, Fehler oder Störungen, die kausal auf Änderungen, Eingriffe, fehlende Mitwirkung, abgelaufene Lizenzen, fehlende Zugänge, überschrittene API-Limits, Zahlungsprobleme bei Drittanbietern oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters zurückzuführen sind, entfällt die Gewährleistung des Anbieters insoweit.
20. Haftung und Produkthaftung
20.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für andere Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Anbieter nicht.
20.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt mit EUR 5.000 begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
20.3 Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. In diesem Fall sind alle Schadensersatzansprüche des Kunden zulässig. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz umfasst auch die Haftung für Schäden, die durch die Mitarbeiter des Anbieters oder andere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
20.4 Produkthaftung und Haftung für Dritte:
Der Anbieter haftet nicht für Ansprüche, die auf Grundlage der erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wenn sie ihrer Hinweispflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen oder für Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde stellt dem Anbieter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.
20.5 Der Anbieter haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Daten- und Programmverluste, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursacht wurden. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre. Sofern keine gesonderten Backup-, Wiederherstellungs- oder Datensicherungsleistungen vereinbart wurden, liegt die Verantwortung für regelmäßige Datensicherungen und Wiederherstellungsmaßnahmen beim Kunden.
20.6 Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, andernfalls sind sie verfallen; jedenfalls verjähren sie spätestens drei Jahre ab schädigendem Ereignis.
21. Datenschutz
21.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner, insbesondere Name/Firma, Kontaktdaten, Geschäftsanschrift, Kommunikations- und Abrechnungsdaten, zum Zweck der Vertragserfüllung, Projektabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Eine Verwendung von Kontaktdaten zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten zu Direktwerbezwecken jederzeit widersprechen.
21.2 Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
21.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn und ist insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Daten, die Auswahl der zu verarbeitenden Daten, die Erfüllung von Informations-, Prüf-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie für erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen verantwortlich.
21.4 Datenschutzrechtliche Anforderungen werden vom Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt. Eine rechtliche Datenschutzprüfung, Datenschutzberatung, Erstellung rechtlicher Dokumente oder Garantie vollständiger DSGVO-Konformität ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
21.5 Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Sub-Auftragsverarbeiter und technische Dienstleister einzusetzen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
22. Geheimhaltung, Vertraulichkeit
22.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen, die als vertraulich erkennbar sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln, nur zur Vertragserfüllung zu verwenden und vor Zugriff Dritter angemessen zu schützen. Ausgenommen sind Informationen, die (i) bereits rechtmäßig bekannt waren, (ii) öffentlich ohne Vertragsverstoß werden, (iii) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder (iv) aufgrund zwingender Rechtsvorschriften offenzulegen sind.
22.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Preise/Konditionen, Projektunterlagen, Strategien, technische Setups, Kommunikationsprotokolle und sonstige nicht offenkundige Geschäfts- und Betriebsinformationen.
22.3 Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ist eine Vertragsstrafe von EUR 900 pro wesentlichem Verstoß verwirkt, maximal jedoch EUR 5.000 pro Kalenderjahr. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt möglich; eine verwirkte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
22.4 Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Geheimhaltung ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Zusätzlich kann der Anbieter den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.
23. Verhalten und Rücksichtnahme
23.1 Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z.B. auf LinkedIn) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von uns zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben.
23.2 Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend gegenüber der jeweils anderen Partei. Die Parteien unterlassen öffentlich oder gegenüber Dritten nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen über die jeweils andere Partei sowie rechtswidrige Schmähkritik. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen. Zulässige Meinungsäußerungen bleiben unberührt.
24. Widerrufsrecht
24.1 Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern ein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet keine Anwendung, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.
25. Loyalität
25.1 Die Vertragspartner unterlassen während der Vertragsdauer und 12 Monate nach Beendigung die aktive Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei, die wesentlich an der Leistungserbringung beteiligt waren. Eine Initiativbewerbung ohne vorherige Abwerbung gilt nicht als Verstoß. Im Fall eines Verstoßes ist ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 6 Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu leisten; dem Nachweis eines geringeren Schadens bleibt offen.
26. Anzuwendendes Recht
26.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
27. Erfüllungsort und Gerichtsstand
27.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
27.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
27.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.