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Unverzichtbar: Das Impressum

Tiles – Das gehört in ein rechtssicheres Impressum

In Österreich gilt eine Impressumspflicht. Aber was muss im Impressum enthalten sein, um auf der sicheren Seite zu sein?

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung, damit Sie sich entspannt zurücklehnen und wieder auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Rechtliche Optimierung Website

  • Umfrangreicher rechtlicher Check der Website
  • Erstellung des Impressums anhand der WKO Vorschriften angepasst an die Rechtsform und die Kammerzugehörigkeit
  • Erstellung der Datenschutzerklärung, DSGVO konform angepasst an die verwendeten Technologien der Website
  • Installation Cookie Hinweis + Einrichtung. DSGVO konform inkl. OptIn & OptOut, Konfiguration der Cookies

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Weshalb es nicht ohne Impressum geht

Ganz klar: Es besteht eine Impressumspflicht. Darauf zu verzichten ist also keine Option. Die rechtlichen Konsequenzen für ein fehlendes Impressum kann sich kein Unternehmen leisten. Außerdem muss das Impressum leicht zu finden sein – ein versteckter Link, den man nur auf der Startseite findet, reicht nicht aus.

Darüber hinaus erfüllt ein Impressum aber noch einen weiteren Zweck: Es erhöht die Glaubwürdigkeit einer Website. Selbst, wenn die meisten Kunden kaum das Impressum aufrufen werden, vermittelt es Professionalität und Seriosität. Wer nicht offen angibt, wer er ist, weckt zurecht Misstrauen und wird kaum Kunden von sich überzeugen können.

Unser Angebot

  • Individuelles Impressum
    Wir erstellen ein Impressum, das möglichst alle Voraussetzungen für die jeweilige Rechtsform Ihres Unternehmens erfüllt.
  • Korrekte Platzierung
    Das Impressum muss nicht nur vollständig, sondern auch gut zu finden sein. Wir übernehmen das entsprechende Einpflegen auf Ihrer Website.

Die Vorteile

  • Abmahnungen durch ein optimiertes Impressum reduzieren.
  • Mehr Vertrauen Ihrer Kunden durch den seriösen und professionellen Auftritt.

Ihr konformes Impressum ist zum Greifen nahe

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FAQ

Nein, die Impressumspflicht gilt nur für Websites mit kommerziellen Angeboten. Da aber jedes Unternehmen eine Gewinnabsicht hat, braucht jede Unternehmensseite ein Impressum.

Aber auch im privaten Bereich sind die Regeln sehr knapp gefasst: Sobald Werbebanner eingebunden oder Affiliate-Links gesetzt werden, besteht eine kommerzielle Absicht, die ein Impressum erforderlich macht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte also jeder Website-Betreiber ein Impressum setzen.
 
Es ist leicht möglich einzustellen, dass die Unterseite mit dem Impressum nicht von Google ausgelesen wird. Auf diese Weise landen deutlich weniger Bots bei Ihren Kontaktdaten.

Ganz vermeiden lässt sich Spam leider nicht, denn alle Maßnahmen können umgangen werden. Vielfach wird Spam aber auch pauschal an eine info@ihre-website.at oder office@ihre-website.at Adresse geschickt, ohne dass tatsächlich Ihr Impressum gelesen wurde.
Das ist grundlegend möglich, aber nicht zu empfehlen. Wird die Grafik nämlich bei einem Websitebesucher nicht korrekt geladen, liegt die Schuld bei Ihnen. Auch für die Barrierefreiheit ist es besser auf Text zu setzen, dessen Schriftgröße beispielsweise von Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit vergrößert angezeigt werden kann. Zudem straft Google Websites mit “Text als Bild” mit schlechteren Rankings.

Weshalb herrscht eine Impressumspflicht?

Ein Impressum ermöglicht es, den Verantwortlichen für veröffentlichte Inhalte zu finden und zu erreichen. Dies dient der Transparenz im Netz: Während man an vielen Orten im Internet relativ anonym surfen kann, wäre dies außerhalb des privaten Bereichs schnell kontraproduktiv. Sowohl bei politischen Inhalten als auch bei finanziellen Themen haben andere Menschen ein Recht darauf zu wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Durch die Angaben im Impressum lassen sich beispielsweise auch wirtschaftliche Zusammenhänge nachvollziehen. Auf diese Weise lässt sich frühzeitig erkennen, ob etwa Monopole in der Meinungsbildung entstehen.


Die Rechtsform und die Impressumspflicht

Dass es nicht ohne Impressum geht, ist klar. Komplizierter ist hingegen die Frage zu beantworten, welche Angaben das Impressum enthalten muss. Dies hängt von mehreren Faktoren ab:
  • ob ein Unternehmen in ein Firmenbuch eingetragen ist oder nicht
  • ob es sich um eine AG, eine Kommanditgesellschaft oder eine GmbH handelt
  • von den Vorgaben der Impressumspflicht nach dem ECG
Die Wirtschaftskammer Österreich, kurz WKO, bietet ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben, die ein Unternehmen im Impressum erfüllen muss. Wir beraten Sie aber im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne zu diesen Aspekten.

Impressum für Unternehmen ohne Firmenbucheintrag

Unternehmen ohne Eintrag ins Firmenbuch müssen sich nach der Gewerbeordnung richten, kurz GewO. Zu den notwendigen Angaben gehören der bürgerliche Name bzw. der festgelegte Name bei juristischen Personen sowie der Standort der Gewerbeberechtigung.

Impressum für Unternehmen mit Firmenbucheintrag

Für diese Unternehmen gilt als Grundlage für das Aufsetzen des Impressums das Unternehmer-Gesetzbuch, kurz UGB. Neben dem Namen und dem Standort sind weitere Pflichtangaben nötig, darunter die Rechtsform des Unternehmens, der Firmensitz und die Firmenbuchnummer. Liegt der Hauptsitz des Unternehmens im Ausland, gehören natürlich auch diese Angaben ins Impressum.

Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens gelten unterschiedliche weitere Vorgaben. Bei Unsicherheiten können wir bei tiles oder die Wirtschaftskammer helfen festzustellen, welche Inhalte auf jeden Fall ins Impressum gehören.

Impressumspflicht nach dem ECG

Die Abkürzung ECG steht für „E-Commerce-Gesetz. Es enthält weitere Pflichtangaben für kommerzielle Websites, die über die Anforderung von UHG und GewO hinausgehen. Dabei sollte man sich nicht von dem Begriff „E-Commerce“ verwirren lassen: Dieses Gesetz betrifft nicht nur Onlineshops, sondern auch Unternehmenswebsites und Blogs, in denen lediglich Informationen zum Angebot veröffentlicht werden.

Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem eine ladungsfähige Adresse, vollständige Kontaktdaten oder die Angaben über die Mitgliedschaft in Organisationen der Wirtschaftskammer.

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Die Offenlegungspflicht

Mit UHG, GewO und ECG muss doch wirklich jede Eventualität für das Impressum abgedeckt sein, oder?

Nun ja, fast. Seit Juli 2012 gelten durch das Mediengesetz (MedG) noch weitere Offenlegungspflichten. Sie betreffen die Betreiber großer und kleiner Websites, aber auch alle Menschen, die Newsletter verschicken.

Als kleine Websites gelten dabei Präsenzen, die ausschließlich das Unternehmen und dessen Angebot vorstellen. Zu den nötigen Angaben gehören der Firmenname oder Name und Wohnort des Seiteninhabers.

Große Websites bieten neben der Unternehmensrepräsentation auch redaktionelle Inhalte an. Da diese durchaus geeignet sind, die Meinungsbildung zu beeinflussen, gelten diese Websites als Medienunternehmen. Deshalb muss im Impressum unter anderem eine Erklärung über die Richtung des Mediums enthalten sein.

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Impressum Generator für Österreich – eine gute Idee oder nicht?

Generatoren, die mit wenigen Klicks ein Impressum erstellen, scheinen eine einfache Lösung zu sein, sich rechtlich abzusichern. Aber spätestens, wenn eine Unternehmenswebsite auch redaktionelle Inhalte anbietet, wird das Impressum kompliziert. Sich hier auf ein vorgefertigtes Baukastenimpressum zu verlassen, kann funktionieren, muss es aber nicht. Denn Sie haben keine Gewissheit, dass wirklich alles bedacht wurde und der Generator auf dem aktuell geltenden Stand ist. Auch Vorlagen, in die Sie nur noch Ihre eigenen Angaben eintragen, sind nicht empfehlenswert, da sie vielleicht Informationen abfragen, die sie gar nicht preisgeben müssten.

Es ist immer besser, sich an einen Spezialisten wie einen Fachanwalt zu wenden. Nur so sind Sie rechtlich wirklich auf der sicheren Seite. Wer Anwaltskosten sparen will, kann einen Mittelweg gehen: Nutzen Sie einen Generator, überprüfen das Ergebnis gründlich, und legen es dann einem Anwalt für eine abschließende Prüfung vor.


Tipp: Auch bei der Datenschutzerklärung sind Generatoren eher weniger gut geeignet. Um Ihre Website wirklich DSGVO-konform zu gestalten, sollten Sie sich nicht auf eine automatisch generierte Datenschutzerklärung verlassen.

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